Allgemeine Geschäftsbedingungen Soendgen Keramik GmbH
§ 1 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts-beziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrage sind nicht übertragbar.
§ 2 Angebot und Auftragsbestätigung
(1) Unsere Angebotspreise sind unter Zugrundelegung der angefragten und in unserem Angebot zu den einzelnen Positionen genannten Stückzahlen ermittelt und gelten nur bei Bestellung dieser Stückzahlen zur Lieferung in einer Sendung.
(2) Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 3 Preise
(1) Bestätigte Preise gelten nur bei der Abnahme der bestätigten Menge. Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise sind nur dann verbindlich, wenn unser Angebot unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen – unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
(2) Für alle anderen Verträge gelten grundsätzlich die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich netto ab Werk in Euro zuzüglich der am Liefertage gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 4 Lieferung
(1) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten, falls der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Bestimmung trifft. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, liefern wir frei Abladestelle, jedoch nicht abgeladen.
(3) Verpackung
Die Ware wird wie vereinbart bzw. handelsüblich verpackt. EURO-Paletten sind stets auszutauschen. Dies gilt ebenso im Falle der Abholung durch Spediteure. Sofern kein Austausch von Paletten stattfindet, erfolgt deren Berechnung jeweils zum Tagespreis.
(5) Erst bei frachtfreier Rückgabe von Gut-Paletten wird eine entsprechende Gutschrift erstellt. Daher können Abzüge für Paletten vor deren Eingang nicht anerkannt werden.
(6) Transport- und Bruchversicherung
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang, zu erstatten und schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort beim Eintreffen der Sendung durch Tat-bestandsaufnahme oder gleichwertige Beweismittel festgestellt und auf Begleit-papieren (Frachtbrief) usw. bescheinigt werden. Ansprüche wegen der Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
(8) Lieferzeit
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflicht, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Sind wir durch höhere Gewalt, Streik oder sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem unserer Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten -, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorlag. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(10) Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, die Lieferzeit sei ausdrücklich zugesagt.
(11) Im Falle der Abholung der Kaufsache durch den Kunden bzw. einen vom Kunden beauftragten Spediteur, ist die Lieferzeit eingehalten, wenn die bestellte Ware versandbereit steht und der Kunde davon unterrichtet wurde. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Erfolgt zum festgelegten Liefertermin trotz Anmahnung die Übernahme durch den Kunden nicht, so sind wir ermächtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu versenden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anders vereinbart wird, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdaten zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang auf unserem Konto innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Warenwert. Voraussetzung für die Gewährung eines Skontos ist, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind.
(2) Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Eingang zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen der Rechnungen, insbesondere hinsichtlich der Einzelpreise, sind uns spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(5) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug kommt, der Verzug tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurück-zufordern. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Sämtliche Forderungen, auch solche, für die wir bereits zahlungshalber Wechsel hereingenommen haben, werden sofort fällig. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, einen Ersatz von Aufwendungen zu verlangen. Dieser Ersatz kann sich auch ohne konkreten Nachweis der Höhe der Aufwendungen bis zu einer Pauschale von 35 % des Kaufpreises belaufen. Die Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch entsprechenden Nachweis im Einzelfall wird hierdurch nicht berührt. Dem Besteller bleibt vorbehalten, den Nachweis eines niedrigeren oder gar keinen Schadens zu führen.
(6) Ferner sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen; uns zustehende etwaige weitergehende Ansprüche wegen Rücktritt oder Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.
§ 6 Mängelrügen und Mängelhaftung
(1) Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang und vor einer eventuellen Weiterverwendung auf Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand, auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen müssen unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei uns schriftlich spezifiziert eingehen.
(2) Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Ein-wand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.
(3) Bei Vorliegen von Mängeln leisten wir Gewähr und haften wie folgt:
(3.1) Wir liefern unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Steht fest, dass die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferungen sich in unzumutbarer Weise verzögern, unmöglich oder fehlgeschlagen sind, kann der Käufer mindern oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Solange der Kunde mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen aus anderen Rechtsgeschäften uns gegenüber im Verzuge ist, ruhen unsere Gewährleistungspflichten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der gerügten Ware, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind.
(5) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gesetzübergang.
§ 7 Schadensersatz
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Ware, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Ware ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchen Rechtsgrunde, bei Hereingabe von Wechseln bis zu deren Einlösung, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl. MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter -verkauft worden ist. Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Fall des Konkurses des Abnehmers auf den dann vorhandenen kausalen Saldo. Zur Einbeziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahren gestellt ist oder Zahlungseinsteinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung anzeigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Leistung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist Wachtberg-Adendorf. Gerichtsstand für beide Teile ist Bonn.
(2) Die Gerichtsvereinbarung wird auch für alle Fälle getroffen, in denen der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
§ 10 Sonstiges
(1) Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.